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22.07.2022
Feuer im Freien im ganzen Kanton bis auf Weiteres verboten
Mitteilung des Staatsrats an die Freiburger Bevölkerung
Angesichts der herrschenden Trockenheit, der Wettervorhersagen und der Brandgefahr beschloss der Staatsrat heute auf Antrag des kantonalen Führungsorgans (KFO), das Entfachen von Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Kantonsgebiet zu verbieten.
1. Das Entfachen von Feuer im Freien und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu Vergnügungszwecken sind auf dem gesamten Kantonsgebiet verboten.
2. Das Abbrennen von privaten Feuerwerken und anderen Feuerwerkskörpern ist ausschliesslich anlässlich des nationalen Feiertages und auf den dafür von den Gemeinden bestimmten und gesicherten Standorten (ist in Muntelier nicht der Fall) erlaubt.
3. Diese Massnahmen treten sofort in Kraft und werden aufgehoben, sobald sich die Lage in Bezug auf die Brandgefahr wieder normalisiert hat.
4. Zuwiderhandlungen gegen diesen Beschluss werden in Anwendung von Artikel 11 EGStGB mit einer Busse von 50 bis 2'000 Franken bestraft.


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