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28.07.2026
Vollständiges Feuerverbot im Freien sowie Verbot von Feuerwerkskörpern – Entscheid Staatsrat v. 27.07.2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der aussergewöhnlich hohen Temperaturen sowie der daraus resultierenden sehr hohen Waldbrandgefahr hat der Staatsrat des Kantons Freiburg an seiner Sitzung vom 27. Juli 2026 mit sofortiger Wirkung ein vollständiges Feuerverbot im Freien für das gesamte Kantonsgebiet beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Verbot des Verkaufs sowie des Abbrennens sämtlicher Feuerwerkskörper angeordnet.
Diese Anordnungen gelten bis auf Widerruf und betreffen insbesondere auch die Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag vom 31. Juli und 1. August 2026.
Verbotene Tätigkeiten
Gestützt auf den Beschluss des Staatsrates sind insbesondere folgende Handlungen untersagt:
• das Entfachen sämtlicher Feuer im Freien;
• das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jeglicher Art, insbesondere Raketen, Knallkörpern, Batterien, Vulkanen, Wunderkerzen, Rauchbomben und vergleichbaren pyrotechnischen Gegenständen;
• das Steigenlassen von Lampions und Himmelslaternen;
• die Verwendung offener Flammen im Rahmen von Strassenfesten, öffentlichen Veranstaltungen oder vergleichbaren Anlässen.
Ausnahmen
Vom Feuerverbot ausgenommen bleiben ausschliesslich:
• Gasgrills sowie geschlossene Feuerstellen in privaten Gärten, auf Terrassen oder auf bewilligten Festplätzen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand eingehalten wird und sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften konsequent beachtet werden;
• der Einsatz von Gasbrennern und anderen Geräten mit offener Flamme durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen auf Baustellen, sofern die üblichen und erforderlichen Vorsichtsmassnahmen eingehalten werden;
• offiziell bewilligte Feuerwerke auf dem Murten- oder Neuenburgersee, welche durch die zuständigen Anliegergemeinden genehmigt und ausschliesslich von autorisierten Fachpersonen durchgeführt werden.
Badeplatz & Pavillon
Gestützt auf den Beschluss des Staatsrates sowie unter Berücksichtigung der aktuell ausserordentlich hohen Wald- und Flurbrandgefahr ordnet der Gemeinderat der Gemeinde Muntelier ergänzend an, dass das private Grillieren auf dem öffentlichen Badeplatz sowie im Pavillon bis auf Weiteres untersagt bleibt.
Diese Anordnung dient dem vorbeugenden Schutz der Bevölkerung, der öffentlichen Infrastruktur sowie der umliegenden Natur- und Erholungsräume. Sie gilt bis zu ihrem ausdrücklichen Widerruf durch die zuständigen Behörden und ist von sämtlichen Benutzerinnen und Benutzern der entsprechenden öffentlichen Anlagen uneingeschränkt einzuhalten.
Aufruf an die Bevölkerung
Der Gemeinderat ersucht die Bevölkerung eindringlich, die angeordneten Schutzmassnahmen konsequent einzuhalten und grösste Sorgfalt walten zu lassen. Bereits kleinste Funken oder Glutreste können unter den gegenwärtigen Witterungsbedingungen Brände mit erheblichen Sach- und Umweltschäden sowie einer Gefährdung von Menschen und Tieren verursachen.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis, ihre Umsicht und ihren verantwortungsvollen Beitrag zum Schutz von Wald, Natur und Bevölkerung.
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