Gemeinde des Seebezirks

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22.08.2023

Waldbrandgefahr: Feuerverbot in den Wäldern des Kantons Freiburg

Infolge des seit mehreren Wochen gemessenen Niederschlagsdefizits und der aktuellen und zukünftigen meteorologischen Lage, hat die Waldbrandgefahr im Kanton Freiburg die Stufe 4 von 5 (gross) erreicht.
In Anbetracht dieser Umstände erlässt das Amt für Wald und Natur (WNA) ein Feuerverbot im Wald. Der Niederschlagsmangel der letzten Wochen, begleitet von sonnigem Wetter und heissen Temperaturen, hat zur Folge, dass die Waldböden trocken sind. Die Waldbrandgefahr hat die Stufe 4 von 5 (gross) erreicht. Das Feuern in den Wäldern des Kantons Freiburg ist ab dem 22. August 2023 um 14.00 Uhr verboten. Dieses Verbot betrifft sämt-liches Anzünden von brennbaren Materialen unabhängig von deren Natur. Es betrifft auch die eingerichteten Grill- und Feuerstellen im Wald oder Waldrand.

Dieses Verbot ist gestützt auf den Artikel 32 des Gesetzes vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG). Sie bleibt gül-tig, bis die Gefahrenstufe wieder auf erheblich (3 von 5) reduziert wird.



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Gemeindeversammlung im SSEB
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GB Art Nr. 301 – Erdsonden Bohrung Länge 220 m
Gesuchsteller: Alexandra Farner-Specht & Thomas Specht Gegenstand: Erdsonden Bohrung Länge 220 m Ortsbezeichnung: Dorfmatt 46, Muntelier Parzelle Nr.: GB Art. 301 Beginn Auflage: 5. Dezember 2025 Allfällige...   mehr


 


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