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07.07.2026
Feuerverbot im Wald und an Waldrändern auf dem Gemeindegebiet Muntelier
Aufgrund des seit mehreren Wochen anhaltenden Niederschlagsdefizits sowie der aktuellen und prognostizierten meteorologischen Lage hat die Waldbrandgefahr im Seebezirk die Gefahrenstufe 4 von 5 (gross) erreicht.
Gestützt auf die entsprechende Verfügung des Amtes für Wald und Natur (WNA) gilt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf auf dem gesamten Gemeindegebiet Muntelier ein Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern.
Das Feuerverbot umfasst insbesondere:
• das Entfachen von Feuer jeglicher Art im Wald und an Waldrändern;
• das Anzünden von brennbaren Materialien, unabhängig von deren Art;
• die Benutzung sämtlicher fest eingerichteter oder provisorischer Grill- und Feuerstellen im Wald und an Waldrändern.
Die Bevölkerung sowie alle Besucherinnen und Besucher werden aufgefordert, dieses Verbot strikt einzuhalten und alles zu unterlassen, was zu einer Brandentstehung führen könnte.
Dieses Feuerverbot stützt sich auf Artikel 32 des Gesetzes vom 2. März 1999 über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG) und bleibt bis zu dessen ausdrücklichem Widerruf beziehungsweise bis zur Herabsetzung der Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 3 von 5 (erheblich) in Kraft.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zum Schutz unserer Wälder.
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