Gemeinde des Seebezirks

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02.04.2025

Leinenpflicht für Hunde im Wald

Mit dem Frühlingserwachen beginnt für die Wildtiere des Waldes die Zeit der Brut und Aufzucht ihrer Jungen. Die Jungtiere leben zwar gut versteckt, sind aber sonst hilflos, weshalb ein Hund, der im Wald frei herumtollt, für jedes Jungtier den frühen Tod bedeuten kann. Das Amt für Wald und
Natur erinnert die Hundehalterinnen und -halter deshalb daran, dass Hunde vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald jederzeit an der Leine geführt werden müssen.

 250331_de_CDP_chiens_en_laisse.pdf
 250331_fr_CDP_chiens_en_laisse.pdf


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Anlässe / Events

11.12.2025
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11.12.2025
Gemeindeversammlung im SSEB
TRAKTANDENLISTE 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 22. Mai 2025 2. Nachtragskredit für die Ersatzanschaffung des Gemeindenutzfahrzeuges „Holder“ über CHF 140‘000.00 3. Nachtragskredit...   mehr


 

Baugesuche

05.12.2025
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06.01.2026
GB Art Nr. 301 – Erdsonden Bohrung Länge 220 m
Gesuchsteller: Alexandra Farner-Specht & Thomas Specht Gegenstand: Erdsonden Bohrung Länge 220 m Ortsbezeichnung: Dorfmatt 46, Muntelier Parzelle Nr.: GB Art. 301 Beginn Auflage: 5. Dezember 2025 Allfällige...   mehr


 


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